Psychotherapeutische Praxis Helga Huber

Psychotherapeutische Praxis Helga Huber

Inhaltsbereich: Patienteninformation

Nach dem Erstgespräch wird mit Ihnen/Dir geklärt, ob für die vorliegende Problematik eine ambulante Psychotherapie geeignet ist. Dafür sind ein oder mehrere sogenannte probatorische Sitzungen notwendig, in denen auch eine diagnostische Abklärung beim Kinder- und Jugendpsychiater notwendig werden kann.

Danach kann bei beiderseitigem Einverständnis die ambulante Psychotherapie eingeleitet werden. Die Therapeutin beantragt nach diesen Stunden bei der Krankenkasse die Übernahme der Kosten. Es werden für Patienten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr alle Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

Manchmal sind bei Privatkassen/Beihilfeberechtigten Zuzahlungen zu leisten, hierfür erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer jeweiligen Kasse/Beihilfe.

Bei der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie handelt es sich um eine wissenschaftlich anerkannte Therapieform, die als Heilverfahren gesetzlich anerkannt ist.

Bei Kindern finden begleitend zu den Stunden regelmäßige Elterngespräche statt. Bei Säuglings- und Kleinkindtherapien bzw. Mutter-Kind-Therapien werden die Kinder mit den Eltern/der Mutter zusammen gesehen. Bei Jugendlichen werden die Eltern in Absprache und nach jeweiligem Bedarf miteinbezogen. Gegebenenfalls findet eine Zusammenarbeit mit weiteren Bezugspersonen statt.

Die Therapiestunden finden in der Regel 1 mal wöchentlich statt und dauern 50 Minuten. Sie unterliegen der Schweigepflicht sowie der Freiwilligkeit der Patienten. Falls eine Therapiestunde nicht wahrgenommen werden kann, muss diese rechtzeitig (mindestens 48 Stunden) vorher abgesagt werden.

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